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Blower Door: Normen und Vorschriften
Eine absolute Luftdichtheit von Bauteilen und Materialien
im Bauwesen ist weder technisch sinnvoll noch wirtschaftlich
herstellbar. Mindestanforderungen hingegen an die Luftdichtheitswirkung
von Außenbauteilen und Gebäuden gelten seit DIN
V 4108-7:1996-11 (Vornorm) als Stand der Technik und wurden
mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 31.07.1998
in Verbindung mit der damals geltenden Wärmeschutzverordnung
1995 zur sogenannten anerkannten Regel der Technik. Die einzuhaltenden
Grenzwerte sind in DIN 4108-7:2001-08 Punkt 4.4 definiert.
Der gemessene Luftstrom darf bei einer Druckdifferenz zwischen
innen und außen von 50 Pa (=Pascal) bezogen auf das
Nettovolumen der absichtlich beheizten Gebäudezonen
- bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen (Fensterlüftung)
den Wert 3,0 1/h nicht überschreiten
- und bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen den
Wert 1,5 1/h nicht überschreiten.
Strengere Vorgaben als nach DIN 4108-7 können im Vertragswerk
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden.
Insbesondere bei der Verwendung von Lüftungsanlagen mit
Wärmerückgewinnung ist eine deutliche Unterschreitung
des oben angegebenen Grenzwertes zu empfehlen, z.B. 1,0 1/h.
Nach den Kriterien des Passivhausinstitutes, Darmstadt, soll
für Passivhäuser ein Wert von 0,6 1/h nicht überschritten
werden.
Die Einhaltung der Anforderungen für das Gesamtluftdichtheitsverhalten
von Gebäuden schließt lokale Fehlstellen, die zu
Feuchteschäden aufgrund von Konvektion führen können,
nicht aus.
Die Messverfahren zur Ermittlung des Luftdichtheitsverhaltens
von Gebäuden sind in DIN EN 13829:2001-04 geregelt. Zur
Ermittlung des Gesamtluftdichtheitsverhaltens von Gebäuden
ist hierbei Verfahren A anzuwenden.
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der geltenden
Fassung sind bei der Neuerrichtung von Wohngebäuden Prüfungen
mit BlowerDoor bindend, wenn raumlufttechnische Anlagen eingesetzt
werden. Wird eine BlowerDoor-Prüfung erfolgreich durchgeführt,
dürfen die rechnerischen Lüftungswärmeverluste
um 15% reduziert werden. Dies kommt rechnerisch einer Einsparung
des Gesamtenergiebedarfes von etwa 10% gleich.
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