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Blower Door: Normen und Vorschriften Eine absolute Luftdichtheit von Bauteilen und Materialien im Bauwesen ist weder technisch sinnvoll noch wirtschaftlich herstellbar. Mindestanforderungen hingegen an die Luftdichtheitswirkung von Außenbauteilen und Gebäuden gelten seit DIN V 4108-7:1996-11 (Vornorm) als Stand der Technik und wurden mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 31.07.1998 in Verbindung mit der damals geltenden Wärmeschutzverordnung 1995 zur sogenannten anerkannten Regel der Technik. Die einzuhaltenden Grenzwerte sind in DIN 4108-7:2001-08 Punkt 4.4 definiert. Der gemessene Luftstrom darf bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa (=Pascal) bezogen auf das Nettovolumen der absichtlich beheizten Gebäudezonen

- bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen (Fensterlüftung) den Wert 3,0 1/h nicht überschreiten
- und bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen den Wert 1,5 1/h nicht überschreiten.

Strengere Vorgaben als nach DIN 4108-7 können im Vertragswerk zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden. Insbesondere bei der Verwendung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist eine deutliche Unterschreitung des oben angegebenen Grenzwertes zu empfehlen, z.B. 1,0 1/h. Nach den Kriterien des Passivhausinstitutes, Darmstadt, soll für Passivhäuser ein Wert von 0,6 1/h nicht überschritten werden.

Die Einhaltung der Anforderungen für das Gesamtluftdichtheitsverhalten von Gebäuden schließt lokale Fehlstellen, die zu Feuchteschäden aufgrund von Konvektion führen können, nicht aus.

Die Messverfahren zur Ermittlung des Luftdichtheitsverhaltens von Gebäuden sind in DIN EN 13829:2001-04 geregelt. Zur Ermittlung des Gesamtluftdichtheitsverhaltens von Gebäuden ist hierbei Verfahren A anzuwenden.

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der geltenden Fassung sind bei der Neuerrichtung von Wohngebäuden Prüfungen mit BlowerDoor bindend, wenn raumlufttechnische Anlagen eingesetzt werden. Wird eine BlowerDoor-Prüfung erfolgreich durchgeführt, dürfen die rechnerischen Lüftungswärmeverluste um 15% reduziert werden. Dies kommt rechnerisch einer Einsparung des Gesamtenergiebedarfes von etwa 10% gleich.


     
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