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Wärmebrücken und Energiebedarfsrechnungen

Das Anforderungsniveau für Heiz- und Primärenergiebedarf wurde
mit Einführung der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) sowohl
für Neubauten als auch im Gebäudebestand um durchschnittlich ca.
30% erhöht. Etwa die Hälfte hiervon, somit rund 15%, entfallen auf
Transmissionswärmeverluste. Dies bedeutet einen deutlich höheren
Wärmedämmstandard für alle Außenbauteile wie Wände, Glaselemente,
Böden, Decken und Dächer. Eine nochmalige klare Absenkung des Dämmstandards
wird bei der Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden (EPBD = Energy Performance of Buildings Directive)
bis spätestens 2020 eintreten. Die Bedeutung von Wärmebrücken
für die Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle
nehmen dabei stark zu.
Ausstellern von Energiebedarfsausweisen (für das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland) stehen drei Varianten zum Umgang mit
Wärmebrücken zur Auswahl:
a) Wärmebrücken bleiben vollkommen unberücksichtigt. In diesem
Fall muss auf die gesamte wärmeabgebende Hüllfläche ein Aufschlag
von 0,10 W/m2K addiert werden. Liegt z.B. der durchschnittliche
U-Wert eines Gebäudes bei 0,40 W/m2K, so muss nach EnEV mit
0,40 + 0,10 = 0,50 W/m2K gerechnet werden. Der rechnerische
Aufschlag beträgt in diesem Beispiel also 25% !!
b) Wenn für Bauteilanschlüsse wie Außenecken, Fenster-, Dachanschlüsse
usw. Konstruktionen nach dem Beiblatt 2 DIN 4108 ausgewählt
werden, kann der Aufschlag auf 0,05 W/m2K reduziert werden.
Zu beachten ist dabei, dass alle Anschluss-Situationen mit
den Vorgaben des Beiblattes übereinstimmen bzw. darf sich
die tatsächliche Anschluss-Situation nicht ungünstiger
verhalten als lt. Beiblatt.
c) Die Wärmebrücken werden mit Spezial-Softwareprogrammen
als Typenberechnung einmalig ermittelt und die Ergebnisse
objektspezifisch in die EnEV-Berechnung übertragen. Je nach
Bausystem und Konstruktion ist bei diesem detaillierten Nachweis
ein Gesamtaufschlag zwischen 0,00 und 0,03 W/m2K zu erwarten.
EGLE ENGINEERING bietet als Dienstleistung detaillierte Wärmebrückennachweise
an. Die Berechnungen entsprechen dabei den Kriterien EN ISO
10211-1 Klasse B (zweidimensionales Verfahren). Die Berechnungsergebnisse
können zunächst als Typenberechnung für EnEV-
und KfW-Nachweise verwendet werden. Auch sind rechnerisch
ermittelte Wärmebrückenwerte in vielen Fällen
eine unverzichtbare Grundlage für die thermische Optimierung
von Bauteilen und Anschlüssen.
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