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Wärmebrücken und Energiebedarfsrechnungen

Das Anforderungsniveau für Heiz- und Primärenergiebedarf wurde mit Einführung der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) sowohl für Neubauten als auch im Gebäudebestand um durchschnittlich ca. 30% erhöht. Etwa die Hälfte hiervon, somit rund 15%, entfallen auf Transmissionswärmeverluste. Dies bedeutet einen deutlich höheren Wärmedämmstandard für alle Außenbauteile wie Wände, Glaselemente, Böden, Decken und Dächer. Eine nochmalige klare Absenkung des Dämmstandards wird bei der Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD = Energy Performance of Buildings Directive) bis spätestens 2020 eintreten. Die Bedeutung von Wärmebrücken für die Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle nehmen dabei stark zu.

Ausstellern von Energiebedarfsausweisen (für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) stehen drei Varianten zum Umgang mit Wärmebrücken zur Auswahl:

a) Wärmebrücken bleiben vollkommen unberücksichtigt. In diesem Fall muss auf die gesamte wärmeabgebende Hüllfläche ein Aufschlag von 0,10 W/m2K addiert werden. Liegt z.B. der durchschnittliche U-Wert eines Gebäudes bei 0,40 W/m2K, so muss nach EnEV mit 0,40 + 0,10 = 0,50 W/m2K gerechnet werden. Der rechnerische Aufschlag beträgt in diesem Beispiel also 25% !!

b) Wenn für Bauteilanschlüsse wie Außenecken, Fenster-, Dachanschlüsse usw. Konstruktionen nach dem Beiblatt 2 DIN 4108 ausgewählt werden, kann der Aufschlag auf 0,05 W/m2K reduziert werden. Zu beachten ist dabei, dass alle Anschluss-Situationen mit den Vorgaben des Beiblattes übereinstimmen bzw. darf sich die tatsächliche Anschluss-Situation nicht ungünstiger verhalten als lt. Beiblatt.

c) Die Wärmebrücken werden mit Spezial-Softwareprogrammen als Typenberechnung einmalig ermittelt und die Ergebnisse objektspezifisch in die EnEV-Berechnung übertragen. Je nach Bausystem und Konstruktion ist bei diesem detaillierten Nachweis ein Gesamtaufschlag zwischen 0,00 und 0,03 W/m2K zu erwarten.

EGLE ENGINEERING bietet als Dienstleistung detaillierte Wärmebrückennachweise an. Die Berechnungen entsprechen dabei den Kriterien EN ISO 10211-1 Klasse B (zweidimensionales Verfahren). Die Berechnungsergebnisse können zunächst als Typenberechnung für EnEV- und KfW-Nachweise verwendet werden. Auch sind rechnerisch ermittelte Wärmebrückenwerte in vielen Fällen eine unverzichtbare Grundlage für die thermische Optimierung von Bauteilen und Anschlüssen.


     
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